Die Satzung der

Scuderia Niederrhein

 

Da wir möchten, das sich alles in einem gewissen Rahmen hält und das öffentliche Ansehen der

Scuderia Niederrhein

nicht leidet, gibt es auch bei uns gewisse Regeln. Diese Satzung soll lediglich dazu dienen das eine Grundrichtung vorgegeben ist an der man sich orientieren und die auch gegebenenfalls einige Dinge vereinfachen kann, nicht mehr und nicht weniger !

 

Satzung 

 

1. Der Club führt den Namen "Scuderia Niederrhein" und es wird festgehalten, das es sich um einen Club handelt und nicht um

    einen eingetragenen Verein (e.V.). Der Club hat seinen Sitz am Wohnort des 1.Vorsitzenden.

 

2. Der Club bezweckt in kameradschaftlichem Zusammenschluss eine uneigennützige, nicht auf Gewinn gerichtete Unterstützung

    seiner Mitglieder.

 

3. Jede Person, insofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen Fiat, Alfa oder Lancia fährt, kann Mitglied des Clubs werden. Die Anfrage zur

    Aufnahme in den Club muss an den 1. oder 2. Vorsitzenden gerichtet werden. Nach Zustimmung durch den Vorstand, wird dem Neumitglied die

    Satzung und der Clubaufkleber ausgehändigt. Der Clubaufkleber ist auf der Heckscheibe, im oberen Drittel, anzubringen.

    a) Jedes Neumitglied hat eine Probezeit von 3 Monaten. Diese dient dazu feststellen zu können, ob das Neumitglied sich in die bestehende

        Gemeinschaft integrieren kann.

    b) Das Neumitglied hat wärend der Probezeit an den nächsten 3 Treffen des Clubs teilzunehmen, es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor,

        so das nach Absprache mit dem Vorstand von einer Teilnahme abgesehen werden kann.

     c) Schwerwiegende Differenzen mit anderen Mitgliedern, innerhalb der Probezeit, sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.

 

4. Nach dem Ablauf der Probezeit wird das Neumitglied zu einem festen Bestandteil der Scuderia Niederrhein und ist als vollwertiges, aktives

    Mitglied anzusehen. Sollten sich einzelne, bereits bestehende Mitglieder gegen das Neumitglied aussprechen, so kann eine erneute

    Probezeit von 3 Monaten gewährt werden. Sollten nach der erneuter Probezeit immernoch Zweifel bestehen, so ist die feste Aufnahme

    in die Scuderia Niederrhein ausgeschlossen.

 

5. Angehörige, Lebenspartner von Clubmitgliedern können an allen Aktivitäten des Clublebens teilnehmen, tragen aber alle anfallenden

    Kosten selbst.

 

6. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von 10 Euro monatlich erhoben, dieser ist unaufgefordert von jedem Mitglied bei dem ersten Treffen eines jeden Monats

    beim Kassenwart zu entrichten. Jedem Mitglied wird jederzeit Einblick in die Clubausgaben gewährt. 

    Die Clubkasse der Scuderia Niederrhein findet für folgende, clubbezogene Dinge Verwendung :

    a) Scuderia Niederrhein Aufkleber,

    b) Internetpräsenz,

    c) gemeinsame Aktivitäten ( Eintrittsgelder und Verpflegung bei Treffen usw.)

    d) Ausstattungsgegenstände die im Interesse des Clubs liegen

 

7. Sonstige finanzielle Aufwendungen trägt jedes Mitglied selbst, darunter fallen auch die Scuderia T-Shirts und Jacken.

 

8. Jedes Mitglied der Scuderia Niederrhein ist berechtigt an allen Aktivitäten und Veranstaltungen teilzunehmen. Desweiteren ist jedes

    einzelne Mitglied dazu verpflichtet, die Bestrebungen und Interessen der Scuderia Niederrhein nach Kräften zu unterstützen und dafür

    Sorge zu tragen, das das Ansehen der Scuderia Niederrhein in der Öffentlichkeit keinen Schaden nimmt.

 

9. Bei Fahrten zu Treffen bzw. generell bei Kolonnenfahrten haben sich alle Mitglieder der Gruppe anzupassen, das heisst das sich an den

    langsamsten Fahrern orientiert wird. Das soll dazu beitragen, das auch alle Mitglieder gleichzeitig das Ziel der Fahrt erreichen.

    Von Burnouts, überdurchschnittlich lauter Musik, unnötigem Hupen oder sonstigen Selbstdarstellungen ist im Sinne der Gemeinschaft abzusehen.

 

10. Eine ausserordentliche Beendigung der Mitgliedschaft kann durch die Zustimmung des Vorstandes erfolgen, wenn :

    a) wenn ein Mitglied den Clubnamen missbraucht,

    b) das Clubleben gröblich stört,

    c) gegen die Satzung verstösst,

    d) das Ansehen der Scuderia Niederrhein in der Öffentlichkeit, durch das Verschulden des Mitglieds ernsthaften Schaden nimmt,

    e) das Mitglied mit dem Mitgliedsbeitrag mehr als 3 Monate im Verzug ist,

 

11. Eine Rückerstattung bezahlter Mitgliedsbeiträge ist nach dem Austreten aus der Scuderia Niederrrhein nicht möglich.

 

12. Die Anzahl der Fahrzeuge wird vorerst auf 15 begrenzt.

 

 

 

Das Scuderia-Team

 

 

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